Im Grunde adressiert das einen unausgesprochenen Vorwurf: daß LH diese Gelder rechtswidrig "für sich" behalten wollen würde. Was nährt diesen Vorwurf? Während allerdings in dem Ausdruck -möglich konzediert ist, daß LH billigerweise handelt.
Was und auf wessen Kosten essen deren Angestellte und "Angestellte" während der fraglichen Zeit?
Dreh es wie Du magst: das Virus erzeugt Verluste bei allen Parteien; die Allokation dieser Verluste muß besprochen und geregelt werden. N a c h der Notlage. Im Übrigen waren Erstattungen jedenfalls im Rechtsweg nie ausgesetzt. Damit ist denen gedient, die trotz allem einen dringenden Bedarf an den fraglichen Beträgen haben, ohne wegen denen zu faillieren, die bloß lieber größere Zahlen in ihrer Portokasse sähen.
Die gesamte Wirtschaft wäre zusammengebrochen (inklusive Lieferketten bei Nahrungsmitteln), hätten Unternehmen begonnen, flächendeckend nicht erbrachte oder (vorläufig, aber unbestimmbar lange) unerbringbare Leistungen rückzuerstatten. Das durfte und darf weiterhin nicht passieren. Durch die Anpassungen im Insolvenz- und Vollstreckungsrecht ist insbesondere auch denen geholfen, die wegen uneinbringlicher Außenstände in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Insoweit gerät das Votum "Rechtsbruch" sogar unter Legalismusverdacht: Alle wissen, daß gerade alle Rechtsteilnehmer (mit Ausnahmen, wie etwa Beamte) nicht so können, wie sie müßten und wollen - aber einige beharren noch immer darauf, dies alles gehe sie nichts an.