Beim Flughafentunnel mit einer Gesamtlänge von 3.367 m (Länge zwischen den beiden Tunnelportalen) handelt es sich um einen langen Tunnel im Sinne der EBA-Ril.
Der Bestandstunnel ist für S-Bahnverkehr zugelassen.
Deshalb werden auch in der künftigen Nutzung ausschließlich S-Bahn-ähnliche Fahrzeuge zum Einsatz kommen.
Die Teilstrecke vom Hp München Flughafen Besucherpark bis zum Ende des in Betrieb befindlichen Flughafentunnels (Strecke 5556, km 31,954 – 33,121 und Strecke 5601, km 27,061– 25,543) sowie der anschließende, ca. 500 m lange, im Rohbau errichtete Tunnelabschnitt wurden auf Grundlage der DS 800.03 – S-Bahnen–als reine Stadtschnellbahnstrecke mit entsprechendem EBO-Regellichtraum erstellt.
Der Bestandstunnel erfüllt mit dem Gleisabstand von mindestens 4,0 m und dem freigehaltenen EBO-Lichtraumprofil bereits heute die Anforderungen der aktuell gültigen Vorschriften (EBO, Ril 853).
Der neu zu bauende Tunnelabschnitt sowie der im Osten anschließende Trog werden auf Grundlage des aktuell gültigen Regelwerkes für das Lichtraumprofil GC geplant.
Das künftige Betriebskonzept im Zielzustand sieht vor, dass im Flughafentunnel keine Züge wenden. Die Züge fahren entweder nach Erding weiter oder wenden im Betriebsbahnhof Schwaigerloh. Dadurch erhöht sich die Zahl der möglichen Züge
im Flughafentunnel auf bis zu 8 je Richtung und Stunde.
Im Flughafentunnel ist kein Verkehr von Güterzügen vorgesehen.
Der bestehende und in Betrieb befindliche Tunnel Flughafen hat eine Länge von 1.293 m (ohne Trogbauwerk). Die Entfernung vom westlichen Tunnelportal bis zum Bahnsteiganfang beträgt 656 m. Der Bahnsteig hat eine bauliche Länge von 243 m. Der Tunnel östlich des Bahnsteiges hat eine Länge von 394 m.