T.H.
Mitglied
Prinzipiell erst mal kein Beinbruch. Auch Spohr darf nun nach seiner (etwas unvorteilhaften) Aussage bzgl. des Zeithorizonts nicht die beleidigte Leberwurst spielen.
Die Frage ist vielmehr, wie lange kann man denn rechtlich aufschieben? Lässt sich das Baurecht beliebig oft verlängern?
Die Frage ist vielmehr, wie lange kann man denn rechtlich aufschieben? Lässt sich das Baurecht beliebig oft verlängern?